1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH. Sie liegen allen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsgeschäften zwischen der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH und dem Käufer zugrunde. Sie gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH den AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH zustande, sofern keine verbindlichen Angebote abgegeben wurden. Sollten einzelne Artikel nicht lieferbar sein, wird die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH den Käufer unverzüglich nach Eingang der Bestellung informieren. Bei sofortiger Lieferung ohne gesonderte Bestätigung gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
1.3 Die Stornierung von Aufträgen durch den Käufer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH und ist nur zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen möglich. Im Falle einer Stornierung behält sich die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH das Recht vor, angemessene Kosten für bereits bearbeitetes Material sowie für geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen. Die genauen Konditionen und Kosten werden im Einzelfall unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Arbeit und der entstandenen Kosten festgelegt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Die Zustimmung zur Stornierung durch den Auftraggeber entbindet diesen nicht von der Verpflichtung zum Ersatz der entstandenen Kosten und der bereits getätigten Aufwendungen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preise
2.1 Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen zuzüglich der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen Frachtkosten und Verpackungskosten nicht mit ein. Diese oder andere zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Verpackungskosten: Bei Aufträgen bis € 300,00 Nettowert = 4,00 € Bei Aufträgen bis € 1.250,00 Nettowert = 5,00 € Für Bestellungen mit einem Netto-Warenwert unter 25,00 € gilt ein Mindestmengenzuschlag (MMZ) von 5,00 €.
2.2 Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH behält sich das Recht vor, die Preise zu erhöhen, falls Einstandskosten, insbesondere wegen steigenden Metallpreisen, ansteigen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird dem Käufer ein Skontoabzug in Höhe von 2 % auf den Rechnungsbetrag gewährt. Der Stichtag für die Skontoberechnung ist das Datum des Zahlungseingangs. Die Gewährung von Skonto setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Eine Annahme von Wechseln und Schecks behält sich die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH vor, diese erfolgt stets erfüllungshalber. Alle der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
3.2 Bei Zahlungsverzug behält sich die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ab der zweiten Mahnung wird zudem für jede weitere Mahnung ein pauschaler Betrag in Höhe von 5 Euro als Schadenersatz fällig. Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH behält sich zudem das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
3.3 Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers beantragt, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. In diesem Fall behält sich die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH das Recht vor, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.
4. Lieferbedingungen
4.1 National (innerhalb Deutschlands): EXW Kürten (Ab Lager, Kürten) gemäß den Incoterms 2020. International: FCA Kürten (Frei Frachtführer, Kürten) gemäß den Incoterms 2020.
4.2 Ab einem Netto-Warenwert von 1250,00 € erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Gefäße und Tanks von dieser Versandkostenbefreiung ausgenommen sind.
4.3 Die Beförderung der Ware bei Lieferungen erfolgt ab Lieferwerk bzw. unserem Lager zum Bestimmungsort auf Gefahr des Käufers, auch wenn die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH frachtfrei liefert. Auf Wunsch und Übernahme der Kosten durch den Käufer wird die Lieferung gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Die Gefahr geht auf den Käufer auch dann über, wenn sich der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert oder er aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt.
5. Ausschluss der Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. In allen anderen Fällen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
6. Termine
6.1 Vereinbarte Lieferfristen und -termine gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten seitens der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH liegen und nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe). In solchen Fällen verlängern sich die Lieferfristen.
6.2 Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse behält sich die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH vor, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen.
6.3 Falls die Umstände, die zu einer Verzögerung führen, länger als drei Monate andauern und den ursprünglich vereinbarten Liefertermin überschreiten, ist sowohl der Käufer als auch die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Zahlungen des Käufers zurückerstattet.
6.4 Bei von der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH nicht zu vertretenden Verzögerungen ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH.
6.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten Rechte an der Vorbehaltsware einzuräumen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.2 Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Lagerung und Pflege der Vorbehaltsware verpflichtet.
7.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH ist nach Rücknahme der Ware zur Verwertung befugt; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet.
7.4 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.5 Auf Verlangen des Käufers wird die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH Sicherheiten freigeben, sofern der realisierbare Wert die Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
8. Beanstandungen, Rechte bei Mängeln, Verjährung
8.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich unter Angabe der Beanstandungsgründe zu rügen. Diese Rügepflicht erstreckt sich auch auf Mängel, die sich erst bei Ingebrauchnahme der Ware zeigen. Vor einer eigenständigen Mängelbeseitigung ist die vorherige schriftliche Zustimmung der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH einzuholen. Bei Ausdehnungsgefäßen können Reklamationen nur bearbeitet werden, wenn die Wartung nach DIN EN 12828 nachgewiesen werden kann.
8.2 Bei berechtigter Mängelrüge leistet die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH Nacherfüllung entweder in Form von Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Neuherstellung. Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH hat das Wahlrecht. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die Mängel in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen und die Rüge zweifelsfrei auf bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandenen Ursachen beruht.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Rückgriffsansprüche gegen die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH aus den in § 478 BGB genannten Gründen bestehen nur bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen und sind auf den gesetzlichen Umfang beschränkt. Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH haftet nicht für Ansprüche, die sich aus darüber hinausgehenden Verpflichtungen des Käufers gegenüber seinen Abnehmern ergeben.
8.4 Verjährung Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 24 Monaten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.5 Ausschluss der Gewährleistung Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Nichtbeachtung von Normen, Vorschriften und ähnlichen sowie von Angaben und Hinweisen des Zulieferers, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Zulieferers zurückzuführen sind.
9. Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche oder Ansprüche wegen Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Haftung greift.
9.2 In den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheitsmerkmale, des Personenschadens oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Käufers jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH diesen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder es sich um Personenschäden handelt.
9.3 Soweit dem Käufer nach diesem Abschnitt Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese in den Fristen nach Ziffer 8.4, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.4 Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH verfügt über eine Produkthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bei einer führenden deutschen Versicherungsgesellschaft.
10. Rücksendungen
10.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung angenommen. Unautorisierte Rücksendungen können abgelehnt werden.
10.2 Für zurückgegebene Lieferungen erfolgt eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag abzüglich angemessener Bearbeitungskosten Die genaue Höhe der Bearbeitungskosten wird individuell je Einzelfall bemessen.
10.3 Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Die SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH behält sich das Recht vor, individuell über die Möglichkeit einer Rücknahme von Sonderanfertigungen zu entscheiden.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs-GmbH in Kürten.
11.2 Sämtliche Streitigkeiten werden vor einem deutschen Gericht beigelegt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
12. Rechtswirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.